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Deine Rechte und Pflichten

Rechte der Schülerinnen und Schüler (§58 SchUG u.ä.)

  • Beteiligung an der Gestaltung des Unterrichts und an der Wahl der Unterrichtsmittel
  • Anhörung
  • Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen
  • Ständige Information über den aktuellen Notenstand
  • Anerkennung eines Auslandsjahres

Pflichten der Schülerinnen und Schüler (§43 SchUG)

  • Fördern der Unterrichtsarbeit durch Mitarbeit und Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse
  • Regelmäßiges und pünktliches Besuchen des Unterrichts und Mitarbeit im Unterricht sowie das Mitbringen der nötigen Unterrichtsmittel
  • Einhalten der Schul- bzw. Hausordnung
  • Beseitigen von vorsätzlich durch sie herbeigeführte Beschädigungen oder Verschmutzungen der Schule, sofern dies zumutbar ist

Schulveranstaltungen (SchUG§13)

z.B. Lehrausgänge & Exkursionen, Wandertage, Berufspraktische Tage & Wo-chen, Sportwochen, Projektwochen, Schüleraustausch, Abschlussfahrten

  • Kosten: müssen angemessen sein, kostengünstigste Variante sollte von den Lehrern in Anspruch genommen werden
  • Werden im SGA beschlossen
  • Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme verpflichtet – egal, ob die Schulveranstaltung am oder außerhalb des Schulgeländes stattfindet
    - Ausnahmen: Entschuldigtes Fehlen, Ausschluss durch die Klassenkonfe-renz (wenn Gefährdung der Sicherheit des Schülers/der Schülerin oder seiner Mitschülerinnen und Mitschüler droht), Übernachtung außerhalb des Wohnortes
    - Nicht-Teilnahme: Schülerinnen und Schüler müssen stattdessen in einer anderen Klasse dem Unterricht beiwohnen
    - Beurteilung zur Erreichung des Lehrziels: ohne Rücksicht auf Nichtteil-nahme an der Schulveranstaltung

Schulbesuch und Fernbleiben vom Unterricht

Die Schülerinnen und Schüler haben während der Schulzeit regelmäßig und pünktlich im Unterricht zu erscheinen.

Fernbleiben von der Schule ist nur in folgenden Fällen zulässig:

  • Gerechtfertigte Verhinderung
    Gründe: Erkrankung des Schülers/der Schülerin, Gefahr der Ansteckung oder Pflegebedürftigkeit bei Krankheit eines Angehörigen, außergewöhnliche Ereignisse im Leben des Schülers/der Schülerin, unbegehbarer Schulweg und schlechte Witterung, wenn die Gesundheit des Schülers/der Schülerin dadurch beeinträchtigt ist
  • Erlaubnis zum Fernbleiben aus begründetem Anlass
    - Einzelne Stunden bis zu einem Tag: Klassenlehrer/in
    - Bis zu einer Woche: Schulleiter/in
    - Längeres Fernbleiben: Bezirksschulrat
  • Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegenständen

Die Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin haben den Klassenleh-rer/die Klassenlehrerin bzw. den Schulleiter/die Schulleiterin unverzüglich von der Verhinderung in Kenntnis zu setzen.

Bleibt ein Schüler/eine Schülerin dem Unterricht länger als eine Woche fern oder beseht berechtigter Zweifel an der Echtheit der Krankheit, so ist auf Verlangen des Lehrers/der Lehrerin ein ärztliches Attest zu erbringen.

Schülerunion in zwei Minuten

Hallo!

Die Schülerunion ist eine ehrenamtliche Organisation die begeistert, verbindet und vereint. Sie ist sowohl Interessensvertreter der Schülerinnen und Schüler in der Bildungspolitik, als auch der größte Freundeskreis Österreichs.

Die Schülervertretung

Schülerinnen und Schüler sind die größte Berufsgruppe Österreichs und müssen auch dementsprechend vertreten werden. Die in Österreich einzigartige Form der Schülervertretung gliedert sich in Schul-, Landes- und Bundesebene.

Österreichs größte Schülerorganisation

Die Schülerunion führt Vertreter aller drei Ebenen zusammen, schafft einen Rahmen für den Erfahrungsaustausch und bietet ein breites Spektrum an Vernetzungs-, Entfaltungs- und Informationsmöglichkeiten an.

Unser Angebot – Aktion, Service, Vertretung

Die Angebote der Schülerunion lassen sich in drei Bereiche zusammenfassen. Sie setzt Aktionen, bietet Service und vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler gegenüber den politischen Verantwortungsträgern

Schülerunion in der BSV

Eine wichtige Rolle spielt dabei die Bundesschülervertretung. Durch konstruktive Verbesserungsvorschläge schafft es die Schülerunion bereits seit einigen Jahren treibende Kraft im höchsten Gremium der Schülervertretung zu sein.

Sei auch du dabei

Die Schülerunion ist eine Organisation die engagierte Jugendliche fördert und in ihren Vorhaben und Ideen unterstützt. Sei auch du dabei, nutzte deine Chance und entdecke deine Möglichkeiten!

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