Die wichtigsten Formen der Leistungsfeststellung sind laut §3 LBVO
Im Gesetzt ist allerdings nicht klar festgeschrieben wie stark welcher Bereich zu werten ist – die Gewichtung kann von der Lehrerin bzw. dem Lehrer variabel bestimmt werden.
Zur Mitarbeit zählt sowohl die Mitarbeit im Unterricht als auch Hausübungen, Projektarbeiten u.ä. Die Lehrerin/Der Lehrer hat regelmäßige Aufzeichnungen über positive wie negative Mitarbeit zu machen und muss diese in die Note einfließen lassen. Konkret umfasst die Mitarbeit folgende Punkte:
Mündliche Prüfungen müssen vom Lehrer/der Lehrerin zwei Tage vor dem Termin be-kanntgegeben werden und bestehen aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Fragen. Du hast das Recht auf eine Prüfung pro Semester in fast allen Pflichtgegenständen, allerdings musst du die Prüfung zeitgerecht anmelden.
Wie generell im Schulalltag, werden vor Kurzem erarbeitete Themen stärker fokussiert als solche, die schon länger nicht behandelt wurden.
Schularbeiten (§7 LBVO)
Schriftliche Überprüfungen §8 LBVO
Wichtige Zusatzinfo:
Wirst du beim Schummeln erwischt, gilt das als vorgetäuschte Leitung und darf nicht beurteilt werden. Das bedeutet, du kannst keine schlechtere Note bekommen, wenn du beim Schwindeln erwischt wirst, sondern musst eine Nachschular-beit schreiben. (Nähere Infos dazu in §11 Abs. 4, LBVO)
Frühwarnungen
Die Eltern sollten rechtzeitig über einen starken Leistungsabfall oder ein drohendes Nichtgenügend informiert werden, um rechtzeitig Gegenmaß-nahmen zu ergreifen. Eine Frühwarnung hat allerdings nur Informations-charakter – es kann also auch ohne eine Frühwarnung ein „Nicht Genü-gend“ im Zeugnis geben.
Wiederholungsprüfung
Aufstiegsklausel
Die Aufstiegsklausel ist eine Möglichkeit, trotz einem „Nicht Genügend“ im Abschlusszeugnis in die nächsthöhere Schulstufe aufzusteigen. Laut §25 Schulunterrichtsgesetz ist ein Schüler berechtigt, in die nächste Schulstufe aufzusteigen wenn:
In Folge gibt es keine generelle Regelung anhand von Noten, ob eine Schülerin oder ein Schüler die Aufstiegsklausel bekommt. Die Ent-scheidung obliegt der Klassenkonferenz.
Die Schülerunion ist eine ehrenamtliche Organisation die begeistert, verbindet und vereint. Sie ist sowohl Interessensvertreter der Schülerinnen und Schüler in der Bildungspolitik, als auch der größte Freundeskreis Österreichs.
Schülerinnen und Schüler sind die größte Berufsgruppe Österreichs und müssen auch dementsprechend vertreten werden. Die in Österreich einzigartige Form der Schülervertretung gliedert sich in Schul-, Landes- und Bundesebene.
Die Schülerunion führt Vertreter aller drei Ebenen zusammen, schafft einen Rahmen für den Erfahrungsaustausch und bietet ein breites Spektrum an Vernetzungs-, Entfaltungs- und Informationsmöglichkeiten an.
Die Angebote der Schülerunion lassen sich in drei Bereiche zusammenfassen. Sie setzt Aktionen, bietet Service und vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler gegenüber den politischen Verantwortungsträgern
Eine wichtige Rolle spielt dabei die Bundesschülervertretung. Durch konstruktive Verbesserungsvorschläge schafft es die Schülerunion bereits seit einigen Jahren treibende Kraft im höchsten Gremium der Schülervertretung zu sein.
Die Schülerunion ist eine Organisation die engagierte Jugendliche fördert und in ihren Vorhaben und Ideen unterstützt. Sei auch du dabei, nutzte deine Chance und entdecke deine Möglichkeiten!