zum Inhalt der Homepage
Schülerunions-Logo

Der Schulgemeinschaftsausschuss (SchUG §64)

Der SGA besteht aus

  • drei Elternvertreterinnen bzw. Elternvertretern
  • drei Lehrervertreterinnen bzw. Lehrervertretern
  • drei Schülervertreterinnen bzw. Schülervertretern

In jedem Schuljahr müssen mindestens zwei Sitzungen abgehalten werden, die vom Direktor geleitet werden, der allerdings kein Stimmrecht besitzt. Die erste Sitzung hat spätestens zwei Wochen, nachdem alle SGA-Mitglieder gewählt sind, stattzufinden. Der Direktor bzw. die Direktorin hat den SGA einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies wünscht. Die Einberufung und gleichzeitige Übermittlung der Tagesordnung hat spätestens zwei Wochen vor der Sitzung zu erfolgen.

Jedes Mitglied hat eine beschließende Stimme – Stimmenthaltungen sind nicht erlaubt. Der Schulgemeinschaftsausschuß ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder mit beschließender Stimme und mindestens je ein Mitglied der im Ausschuß vertretenen Gruppen (Lehrer, Schüler, Eltern) anwesend sind. Für einen Beschluss ist die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag bei gewissen Fragen als abgelehnt, in anderen Fällen entscheidet der Direktor. Für einen Beschluss in besonders wichtigen Fragen sind die Anwesenheit von mindestens je zwei Dritteln der Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten sowie eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der in jeder Gruppe abgegebenen Stimmen erforderlich.

Der SGA entscheidet über

  • die Durchführung von Schulveranstaltungen
  • die Durchführung und Terminfestlegung von Elternsprechtagen
  • die Schulordnung
  • die Freigabe der schulautonomen Tage
  • das Freifächerangebot
  • Werbung an der Schule

Der SGA berät über

  • Die Wahl der Unterrichtsmittel
  • Wichtige Fragen bzgl. Unterricht und Erziehung
  • Baumaßnahmen im Schulbereich
  • Verwendung der Budgetmittel der Schule

 

Schülerunion in zwei Minuten

Hallo!

Die Schülerunion ist eine ehrenamtliche Organisation die begeistert, verbindet und vereint. Sie ist sowohl Interessensvertreter der Schülerinnen und Schüler in der Bildungspolitik, als auch der größte Freundeskreis Österreichs.

Die Schülervertretung

Schülerinnen und Schüler sind die größte Berufsgruppe Österreichs und müssen auch dementsprechend vertreten werden. Die in Österreich einzigartige Form der Schülervertretung gliedert sich in Schul-, Landes- und Bundesebene.

Österreichs größte Schülerorganisation

Die Schülerunion führt Vertreter aller drei Ebenen zusammen, schafft einen Rahmen für den Erfahrungsaustausch und bietet ein breites Spektrum an Vernetzungs-, Entfaltungs- und Informationsmöglichkeiten an.

Unser Angebot – Aktion, Service, Vertretung

Die Angebote der Schülerunion lassen sich in drei Bereiche zusammenfassen. Sie setzt Aktionen, bietet Service und vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler gegenüber den politischen Verantwortungsträgern

Schülerunion in der BSV

Eine wichtige Rolle spielt dabei die Bundesschülervertretung. Durch konstruktive Verbesserungsvorschläge schafft es die Schülerunion bereits seit einigen Jahren treibende Kraft im höchsten Gremium der Schülervertretung zu sein.

Sei auch du dabei

Die Schülerunion ist eine Organisation die engagierte Jugendliche fördert und in ihren Vorhaben und Ideen unterstützt. Sei auch du dabei, nutzte deine Chance und entdecke deine Möglichkeiten!

Impressum